Donnerstag, 5. Juli 2012

Schusterjunge und Hurenkind

Nein, ich bin nicht verrückt oder ausfällig geworden. Bei diesen beiden Worten handelt es sich tatsächlich um zwei neue Fachbegriffe, die ich in dieser Woche gelernt habe. Und das (haltet euch fest) im Fach Technische Mathematik XD !!!

Als unser Dozent uns nach eben diesen Begriffen fragte (nach dem zweiten als erstes) dachten glaube ich alle in meiner Klasse, wir hätten uns verhört oder er wolle uns veralbern. Aber nein! Es handelt sich dabei wirklich und wahrhaftig um Fachbezeichnungen aus dem Printbereich. Mit einem "Hurenkind" meint der Fachmann die letzte Zeile eines Absatzes, die bereits auf eine neue Dokumentseite gerutscht ist (ungewollt). Und von einem "Schusterjungen" spricht man bei dem umgekehrten Fall - sobald die erste Zeile eines neuen Absatzes (ungewollt) auf die vorhergehende Dokumentseite gerutscht ist.
Albern, nicht wahr?! Unser Dozent hatte alle Lacher auf seiner Seite. Und ich fand das eine super Methode, ein Fach das ebenfalls anstrengend und langweilig sein kann, ein wenig aufzulockern.
Gekommen sind wir auf dieses Thema nämlich durch die Problematik der Berechnung von Zeilenabständen, dem Verhältnis von Manuskriptseiten zu Druckseiten und der Frage, inwiefern sich die Seitenzahl eines Druckerzeugnisses verändern, wenn man eine 12 Punkt Schrift mal eben in eine 28 Punkt Schrift verändert.

Mehr dazu gibt es aber erst nächste Woche - da habe ich nämlich noch immer Mathematik ... 

Liebe Grüße,
Diana


Fachrecht

In der Woche vom 25.06. bis 29.06. haben wir uns durch die ersten Themengebiete des Fachrechtes gequält. Allen voran durch die Immaterialgüterrechte. Dazu gehören unter anderem die Gebiete:
  • Markenrecht
  • Geschmacksrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • usw.
Recht ist ein Thema, dass alle Berufe betrifft. Nun unterliegen aber gerade Mediengestalter der Fachrichtung Gestaltung und Technik einem ganzen Sack voll Bestimmungen, die ihnen das Arbeiten erschweren und verkomplizieren wollen. So schwerfällig und (für die meisten von uns) langweilig dieses Fach auch daher kommen mag, sollte doch jeder dabei aufmerksam bleiben. Immerhin ist es durchaus von vorteil zu wissen, wann man eine Fotografie straffrei für eine Arbeit verwenden darf und wann man besser seine Finger davon lässt.

Die Aussicht, mich mit dem Thema Recht nochmal herum schlagen zu müssen, ist zugegeben für mich, nicht die sonnigste. Da ist es auch vollkommen egal, dass der Dozent fachlich einfach spitze(!) ist. Bei der Fülle an Informationen die da in kürzester Zeit in den eigenen Kopf sollen streikt irgendwann das Hirn. ABER, hilft alles nicht. Zähne zusammenbeißen und durch. Lieber einmal dabei zusehen wie Dampf von den eigenen Haaren aufsteigt, als sich später einmal wegen scheinbarer Kleinigkeiten vor Gericht wieder zu finden, die einen dann eine Menge Geld und Nerven kosten können

In so fern:
bleibt sauber ;) und liebe Grüße,

Diana